Urteile

Auswahl von Gerichtsentscheiden zu Fällen, in denen Dr. Schnyder eine der Prozessparteien anwaltlich vertreten hat:

  • Vorsorgliche Beweisführung
Die Klägerin hat in einem Gesuch um vorsogliche Beweisführung einen angeblichen finanziellen Schaden und eine seelische Unbill nicht glaubhaft gemacht. Da eine zentrale Voraussetzung des Schadenersatz- und des Genugtuungsanspruchs nicht glaubhaft gemacht wurde, ist die Vorinstanz zu Recht nicht auf das eingereichte Gesuch eingetreten.

Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 28. Januar 2022 (BJM 2022 380 ff.)

  • Haftung des Werkeigentümers; Verjährung
Der Geschädigte ist unter unklaren Umständen in der Nacht von einer Stützmauer gestürzt. Die relative Verjährungsfrist gemäss aArt. 60 Abs. 1 OR beginnt zu laufen, sobald der geschädigten Person bekannt ist, dass sie den medizinischen Endzustand erreicht hat. Dies war vorliegend bei der abschliessenden Unersuchung durch den Kreisarzt der SUVA  der Fall und nicht erst beim Erlass der Rentenverfügung. 

Urteil des Bundesgerichts vom 26. Januar 2022 (4A_615/2021)

  • Arzthaftung; Valideneinkommen
Nach einer Kniepunktion kam es zu einer Infektion und der Patient leidet seither unter Schmerzen im Knie. Die Klage des Patienten wurde insbesondere deshalb abgewiesen, da er das hypothetische Valideneinkommen und damit einen Schaden nicht hinreichendend substantiiiert nachgewiesen hat.

Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 8. November 2021 
  • Haftung des Werkeigentümers

Als die Geschädigte einen Einbauschrank öffnete, wurde sie am Kopf von einem ungefähr fünf Kilogramm schweren Regelbrett und einem Gitter getroffen. Das Bundesgericht hielt fest, dass ein kleineres Tablar, welches nicht das zum Schrank passendes Format hat und gar nicht montiert werden konnte, kein Zugehör im Sinne von Art. 644 Abs. 3 ZGB sei und deshalb auch keine Mangelhaftigkeit des Schranks begründen kann.  

 Urteil des Bundesgerichts vom 2. September 2019 (4A_225/2019)


  • Werkvertrag; Haftung für Mangelfolgeschaden
Durch Werkvertrag war die beklagte Sanitärfirma verpflicht, ein Klimagerät in einem Raum zu installieren, in welchem sich ein teurers technisches Gerät (SPECT/CT) befand. Da die Zuleitung infolge ungeeigneten Materials barst, kam es zu einem grossen Wasserschaden, wodurch das Gerät einen Totalschaden erlitt. Das Gericht bejahte eine Haftung der Beklagten für den Mangelfolgeschaden.

Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 29. Juni 2018    

  • Baugarantieversicherung
Falls in der Garantieverpflichtung nicht vorgesehen, kann und muss die Garantin vor der Auszahlung der Garantiesumme nicht eine Substantiierung der durch den Begünstigten behaupteten Vertragsverletzung verlangen.

Urteil des Bundesgerichts vom 13. Februar 2012 (BGE 138 III 241)